Wenn ein Nachlass ein Haus hinterlässt
Wenn ein Nachlass ein Haus hinterlässt, ist selten klar, was damit geschehen soll.
Vielleicht ist es das Elternhaus, in dem noch Möbel stehen. Vielleicht ein Grundstück, von dem nur die Älteren wissen. Vielleicht etwas, das seit Jahren leersteht und niemanden mehr erreicht hat.
Meist sind mehrere Menschen daran beteiligt — und oftmals wohnen sie nicht am selben Ort.
Ich übernehme das Organisatorische — und bringe die Beteiligten zusammen.

Womit Erbengemeinschaften zu mir kommen
Jemand ist nicht auffindbar
Vielleicht gibt es eine Schwester, von der seit Jahren niemand etwas gehört hat.
Vielleicht eine Anschrift, die niemand mehr kennt. Vielleicht weiß nicht einmal jemand, ob es noch einen Miterben gibt.
Solange eine Person fehlt, kann die Erbengemeinschaft kaum etwas entscheiden.
Ich recherchiere, suche nach einer erreichbaren Anschrift und stelle den Kontakt her — wenn er gewünscht ist.
Es fehlt der Anlaufpunkt
Es muss nicht Streit sein - aber es kann dazu kommen.
Häufig ist es banaler: Alle verstehen sich, aber niemand hat die Zeit, sich um alles zu kümmern.
Und manchmal ist es eben doch das andere: Eine Erbengemeinschaft ist zerstritten, oder es soll aus guten Gründen kein direkter Kontakt zwischen einzelnen Beteiligten stattfinden.
Hier bin ich der Anlaufpunkt: Alle Informationen laufen an einer Stelle zusammen, und Sie müssen nicht zwingend immer selbst mit allen sprechen.
Die Beteiligten sind weit weg
Ein Beteiligter lebt in Hamburg, einer in München, einer im Ausland.
Das Haus steht in Berlin oder Brandenburg — und keiner kann regelmäßig hinfahren, obwohl alle wissen, dass jemand sich kümmern müsste.
Ich bin vor Ort: Objekt begehen, Zustand dokumentieren, Handwerker koordinieren, Vermietung oder Verkauf übernehmen - Sie erhalten auf Wunsch regelmäßig Fotos und einen kurzen Bericht.
Was ich für Sie übernehme
Ich arbeite auf Grundlage eines Auftrags der Erbengemeinschaft.
Was davon Sie brauchen, entscheiden Sie - alles muss es nicht sein.
- Erbenermittlung - Recherche nach Miterben und deren Anschriften
- Kontaktaufnahme - Anschreiben, Erstgespräch, Herstellen des Kontakts
- Moderation - Vermittlung zwischen Miterben, Gespräche einzeln oder gemeinsam
- Objektaufnahme - Begehung, Fotodokumentation, Zustandsbericht
- Wertermittlung - Einschätzung des Werts, auf Wunsch als Gutachten
- Instandhaltung - Koordination von Handwerkern, Räumung, Entsorgung, Winterdienst
- Laufende Verwaltung - Versicherung, Grundsteuer, Post, Zugang
- Verkauf (auf Wunsch auch Vermietung) - Vermarktung und Abwicklung bis zum Notartermin
- Begleitung - Kontakt zu Behörden, Notariat und Banken organisieren
Wie es abläuft
01
Erstgespräch.
Sie schildern mir die Situation. Ein Formular, ein Telefonat oder ein Termin bei Ihnen. Ich sage Ihnen, was ich übernehmen kann und was nicht.
02
Wir klären den Auftrag.
Damit ich tätig werden darf, brauche ich einen Auftrag. Je nach Situation reict ein Beteiligter mit Vollmacht, manchmal braucht es die Zustimmung von allen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab.
03
Ich stelle den Kontakt her.
Wenn jemand fehlt, recherchiere ich Anschriften und suche das Gespräch. Wenn die Fäden bei niemandem zusammenlaufen, bin ich der Anlaufpunkt. Am Ende dieses Schritts wissen alle voneinander - und jeder weiß, woran er ist.
04
Das Objekt wird aufgenommen.
Begehung, Fotos, Zustandsbericht. Wenn nicht alle Beteiligten vor Ort sein können, stimmen wir vorab ab, wer Zugang hat und wie die Aufnahme abläuft — damit später niemand sagen kann, es sei etwas ohne ihn geschehen. Auf Wunsch mit einer Einschätzung des Werts oder einem Gutachten.
05
Die Entscheidung.
Verkaufen, behalten, vermieten, sanieren — die Erbengemeinschaft entscheidet. Ich sorge dafür, dass alle die gleichen Informationen haben, und begleite die Entscheidung, bis sie steht.
06
Die Umsetzung.
Ich setze um, was beschlossen wurde: Vermarktung, Verkauf und Abwicklung bis zum Notartermin. Oder die Verwaltung, wenn das Objekt zunächst bleibt.

Für Kanzleien, Nachlassverwalter und Banken
Wenn Sie eine Erbengemeinschaft betreuen und die praktische Seite fehlt, arbeite ich Ihnen zu:
Ich ermittle Miterben, dokumentiere den Objektzustand, erstelle Wertermittlungen und übernehme die Abwicklung vor Ort.
Ich bin keine Juristin und keine Steuerberaterin — meine Arbeit beginnt dort, wo die rechtliche und die steuerliche Beratung aufhört. Auf Wunsch erstelle ich Zwischenberichte in einer Form, die Sie an die Beteiligten weitergeben können.
Nehmen Sie gern Kontakt auf, um Umfang und Schnittstellen abzustimmen.
Sprechen wir darüber
Solche Situationen sind selten unkompliziert.
Erzählen Sie mir, worum es geht — unverbindlich und vertraulich.
Ich sage Ihnen dann, ob und wie ich helfen kann.
Telefon: 01556 366 51 61
E-Mail: info@liebensee.de

